- akt. Monat
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotowanderungen und Workshops
1. Vertragspartner
Vertragspartner aller Fotowanderungen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen, die auf der Webseite www.wildspots.de sowie der Facebookseite Wildspots Fotowanderungen und Workshops angeboten und/oder beworben werden (die „Veranstaltungen“) ist, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben:
Mark Rohde – Wildlife Fotografie Rhein-Main, An der Steinkaute 17b, 63225 Langen (Hessen)
Steuernr. 031 469 04738
Als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG sind alle angegebenen Preise Endpreise ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.
2. Zeitpunkt und Inhalt des Vertragsschlusses, Zahlung
Ein verbindlicher Vertrag über eine Veranstaltung kommt immer erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung aller wesentlichen Vertragsbedingungen (Veranstaltungsname, Ort, Zeit, Datum, Preis, Verweis auf AGB und sonstige Regelungen) seitens Mark Rohde – Wildlife Fotografie Rhein-Main zustande.
Bei Buchung über das automatisierte Buchungsverfahren der Webseite www.wildspots.de erfolgt der Vertragsschluss mit Abschluss des Buchungsverfahrens und vollständiger Zahlung des Teilnehmerbeitrages per Paypal; bei Zahlung per Überweisung erfolgt der Vertragsschluss erst durch die schriftliche Vertragsbestätigung durch Mark Rohde – Wildlife Fotografie Rhein-Main.
Andere Zahlungsmittel als Paypal und Banküberweisung sind derzeit nicht vorgesehen.
3. Haftung
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Eine Haftung seitens Mark Rohde – Wildlife Fotografie Rhein-Main ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Stornierung durch den Teilnehmer
Bei eintägigen Veranstaltungen hat der Teilnehmer die Möglichkeit, bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich seine Teilnahme abzusagen, ohne dass Stornokosten entstehen. Für die Einhaltung der Frist gilt der Zugang der Erklärung. Ein bereits gezahlter Teilnehmerbeitrag wird abzüglich etwaiger Zahlungsgebühren (Paypal) zurückerstattet.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist – soweit bei Ausschreibung und Auftragsbestätigung nicht anders angegeben – eine kostenfreie Stornierung bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung von weniger als 6 Wochen bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Teilnehmerbeitrags als Stornokosten einbehalten bzw. sofort fällig. Bei einer Stornofrist kürzer 10 Tage vor Beginn wird der gesamte Teilnehmerbeitrag als Stornokosten einbehalten bzw. sofort fällig.
Der Teilnehmer kann zur Vermeidung von Stornokosten einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, der statt seiner Person in den Vertrag eintritt.
5. Rücktritt durch Mark Rohde – Wildlife Fotografie Rhein-Main
Mark Rohde – Wildlife Fotografie Rhein-Main ist berechtigt, bei Nichterreichen der jeweiligen Mindest-Teilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten. Den Teilnehmern wird dies spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Alle geleisteten Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
Weitere Forderungen gegenüber Mark Rohde – Wildlife Fotografie Rhein-Main abgesehen von der Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags wie Schadensersatz oder Erstattungen von beispielsweise Hotel- oder sonstige Buchungskosten, Transportkosten sowie jegliche andere Aufwendungen der Teilnehmer in Erwartung der Durchführung der Veranstaltung sind generell ausgeschlossen.
6. Absage, Abbruch oder Abkürzung von Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen
Bei Absage ab 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung aus Gründen der Sicherheit der Teilnehmer, insbesondere Gewitter oder Sturm, sowie der Integrität der Ausrüstung, z. B. bei Starkregen, erfolgt Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages in Höhe von 50%. Bei Abbruch oder Abkürzung der bereits laufenden Veranstaltung aus Sicherheitsgründen für Teilnehmer oder Ausrüstung (siehe oben) erfolgt keine Rückerstattung.
Weitergehende Forderungen gegenüber Mark Rohde – Wildlife Fotografie Rhein-Main wie Schadensersatz oder Erstattungen von beispielsweise Hotel- oder sonstige Buchungskosten, Transportkosten sowie jegliche andere Aufwendungen der Teilnehmer in Erwartung der Durchführung der Veranstaltung sind generell ausgeschlossen.
7. Weitergehende Regelungen bezüglich einzelner Veranstaltungen/Salvatorische Klausel
Weitergehende oder von diesen AGB ausdrücklich abweichende Regelungen in der Ausschreibung und Auftragsbestätigung einzelner Veranstaltungen haben Vorrang. Dadurch sowie durch eventuell nichtige oder unwirksame Einzelbestimmungen in diesen AGB ist die Geltung und Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht betroffen.